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Überprüfung der Zuverlässigkeit? Jetzt online beantragen!

Flugzeuge stehen auf einem Flughafen. Auch Autos sind zu sehen.
© Hamburg Airport / Oliver Sorg

Überprüfung der Zuverlässigkeit? Jetzt online beantragen!

Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen

Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Bereiche in Flughäfen nicht allgemein zugänglich. Wer dort beruflich zu tun hat, muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und eine Zugangsberechtigung nachweisen. Das gilt zum Beispiel für Pilotinnen und Piloten, Flugschülerinnen und Flugschüler oder Mitarbeitende in den Bereichen Abfertigung, Luftfracht oder Sicherheitskontrollen. Die erforderlichen Anträge sind jetzt online möglich - wahlweise zusammen oder separat.

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Die wichtigsten Informationen

Umriss eines Menschen und ein Haken in einem Kreis
© Senatskanzlei Hamburg

Über den Online-Dienst

Wer den Dienst nutzen kann und was Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

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Umriss eines Menschen vor einem Computer mit einem i für Information
© Senatskanzlei Hamburg

Die einzelnen Schritte

So geht's: Schritt für Schritt zur Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung.

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Umriss eines Menschen mit einem Fragezeichen in einer Sprechblase
© Senatskanzlei Hamburg

Häufige Fragen

Sie haben Fragen zum Online-Dienst? Vielleicht finden Sie hier bereits die passende Antwort.

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Weitere Informationen

Der Online-Dienst ist auf einem Laptop-Display geöffnet, Hände tippen in der Tastatur.
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Drei Logos: Hamburg, BMI und OZG
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Über uns

Dieser Online-Dienst ist ein Angebot der Freien und Hansestadt Hamburg in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.

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