Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang nach dem Luftsicherheitsgesetz beantragen
Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Bereiche in Flughäfen nicht allgemein zugänglich. Wer dort beruflich zu tun hat, muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und eine Zugangsberechtigung nachweisen. Das gilt zum Beispiel für Pilotinnen und Piloten, Flugschülerinnen und Flugschüler oder Mitarbeitende in den Bereichen Abfertigung, Luftfracht oder Sicherheitskontrollen. Die erforderlichen Anträge sind jetzt online möglich - wahlweise zusammen oder separat.
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