Häufige Fragen
Inhaltsverzeichnis
- 1. Brauche ich für den Online-Dienst ein Nutzerkonto?
- 2. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
- 3. Welche Daten und Dokumente muss ich bereithalten?
- 4. Kann ich digital unterschreiben und wenn ja, wie?
- 5. Was kostet der Antrag?
- 6. Ich möchte mich auf eine Stelle an einem Flughafen oder bei einer Spedition/einem Luftfrachtunternehmen bewerben. Kann ich vorab den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen?
1. Brauche ich für den Online-Dienst ein Nutzerkonto?
Nein. Sie müssen sich nicht registrieren und können gleich starten.
2. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Online dauert das Ausfüllen des Antrages 10 bis 20 Minuten. Die Entscheidung der zuständigen Behörde kommt im Regelfall innerhalb von 4 Wochen. Wenn sich Rückfragen ergeben oder Unterlagen fehlen, kann es länger dauern.
3. Welche Daten und Dokumente muss ich bereithalten?
Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie hier.
4. Kann ich digital unterschreiben und wenn ja, wie?
Anders als bei den meisten digitalen Verwaltungsleistungen ist bei Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung eine Unterschrift erforderlich. Die zu überprüfende Person bestätigt damit, dass sicherheitsrelevante Daten über sie erhoben und zwischen unterschiedlichen Behörden ausgetauscht werden dürfen. Die Unterschrift kann digital geleistet werden. Voraussetzung ist eine rechtssichere Authentifizierung mittels Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Alternativ ist auch eine analoge Unterschrift mit anschließendem Postversand an die Behörde möglich.
5. Was kostet der Antrag?
Die Gebühren werden von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde festgelegt und richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV).
6. Ich möchte mich auf eine Stelle an einem Flughafen oder bei einer Spedition/einem Luftfrachtunternehmen bewerben. Kann ich vorab den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellen?
Leider nicht. Nach § 3 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kann ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nur über das Flugplatz- oder Luftfahrtunternehmen bzw. den Arbeitgeber gestellt werden.