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Über den Online-Dienst

Der Online-Dienst „Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen“ erleichtert und beschleunigt eine komplexe Verwaltungsleistung, an der unterschiedliche Behörden beteiligt sind. Die Daten und hochgeladenen Dokumente werden u. a. von Polizei und Verfassungsschutz geprüft. Die digitale Eingabe von Informationen, der Upload wichtiger Unterlagen und der behördenübergreifende Datenabgleich macht das Verfahren schnell und einfach.

Wer den Dienst nutzen kann

Wer mit besonders gesicherten Bereichen von Flughäfen zu tun hat darf kein Sicherheitsrisiko sein. Über den Online-Dienst absolvieren Unternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie können das ohne vorherige Registrierung tun.

Anträge werden entweder von Unternehmen oder von Privatpersonen gestellt. Unternehmen sind immer dann gefragt, wenn Mitarbeitende eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beruflich brauchen oder zusätzlich auf den Zugang zu besonders gesicherten Flughafenbereichen angewiesen sind. Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und – piloten stellen den Antrag selbst.

Benötigte Unterlagen für jede zu überprüfende Person

  • Daten aller Wohnsitze, Nebenwohnsitze und Wohnsitze im Ausland der vergangenen 10 Jahre. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Dokument: Merkblatt zum Führungszeugnis Ausland
  • Ausweis, Pass, ggf. Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei Privatpilotinnen und – piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschülern: Pilotenlizenz bzw. eine Bestätigung der Flugschule, das eine Ausbildung vorgesehen ist.

Zusätzlich benötigte Unterlagen für jede zu überprüfende Person

Antrag von einem Unternehmen:

  • Daten und Nachweise aller Beschäftigungen der vergangenen 5 Jahre. Dazu zählen Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Aus- und Weiterbildungen, Schulzeiten und alle eventuellen Zeiten ohne Beschäftigung von mehr als 28 Tagen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Dokument: Wichtige Information zu Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten

Antrag nach Auslandsaufenthalt

  • Erforderlich, wenn die zu überprüfende Person in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate im Ausland gelebt hat
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis/eine Straffreiheitsbescheinigung des jeweiligen Staates im Original mit Apostille/Legalisation (muss per Post an die zuständige Luftsicherheitsbehörde geschickt werden) und
  • eine beglaubigte deutsche Übersetzung des Führungszeugnisses.